Die Gewalttat in Stade hat alle Menschen, die in der und für die Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, tief erschüttert. Sechs Kolleg:innen wurden getötet – mitten im Alltag einer Arbeit, die eigentlich Schutz bieten soll. Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen und den Kolleg:innen der Opfer sowie den in der Einrichtung betreuten Kindern und Müttern.
Auch mich hat diese schreckliche Tat sprachlos gemacht und es hat gedauert, bis ich mich sortieren und dazu durchringen konnte, etwas dazu zu schreiben. Das tue ich, da die Ereignisse in Stade mein langjähriges Arbeitsfeld der Gewaltprävention und des Krisenmanagements in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe direkt berühren. Dabei geht es mir nicht darum, die konkrete Gewalttat zu analysieren oder gar Empfehlungen abzugeben, ob und wenn ja wie sie hätte verhindert werden können. Das wäre pietätlos und unangebracht, zumal Vieles aktuell noch unklar und der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Vielmehr geht es mir darum, in den fachlichen Austausch darüber einzusteigen, was wir aus dieser Tat – bei aller Vorsicht gegenüber schnellen Schlüssen – für zentrale Fragen an die Gewaltschutzpraxis in Einrichtungen ableiten können.
Implementierung von Verfahren zur Gefährdungseinschätzung
Schutzkonzepte in pädagogischen Einrichtungen fokussieren auf den Schutz der Adressat:innen, vor Gewalt, sexuellen Übergriffen oder Grenzverletzungen. Das ist richtig und wichtig. Gleichzeitig erlebe ich in der Praxis, dass konkrete Verfahrensweisen zum Schutz der Mitarbeitenden oft weniger klar und verbindlich formuliert sind. Ein Beispiel dafür ist die Gefährdungseinschätzung von Eskalations- und Gewaltpotenzial im Rahmen von Neuaufnahmen, die ich in einer Checkliste ausgearbeitet habe. Viele Teilnehmende meiner Fortbildungen sind zunächst überrascht, wenn sie sehen, wie systematisch bereits vor Aufnahme oder in den ersten Tagen geklärt werden kann, welche systemischen Risiken (und Chancen) für die betreffende Person selbst, andere Kinder und Jugendliche und Mitarbeitende bestehen. Ich halte eine solche strukturierte Risikoeinschätzung nicht nur aus Fürsorgepflicht für (andere) Adressat:innen und Mitarbeitende für geboten, sondern auch pädagogisch: Nur wenn wir Risiken kennen, ernst nehmen und bewusst damit umgehen, können wir jedem und jeder Heranwachsenden ein tragfähiges Setting anbieten, das weder sie noch andere überfordert.
Für mich stellt sich daher die Frage, wie Schutzkonzepte in Jugendämtern und Jugendhilleeinrichtungen so weiterentwickelt werden können, dass der Schutz der Adressat:innen und der Schutz der Mitarbeitenden systematisch zusammen gedacht werden – statt nebeneinander oder gar gegeneinander zu stehen? Und wie können Stigmatisierungen und exkludierende Effekte im Rahmen von Verfahren zur Gefährdungseinschätzung bestmöglich vermieden werden?
Gewaltprävention als Prozess der Qualitäts- und Personalentwicklung
In Fortbildungen erlebe ich immer wieder, dass Gewaltprävention und Krisenmanagement in den Einrichtungen nur punktuell bearbeitet wird. Es gibt ein oder zwei Tage Input und danach kehrt der Alltag zurück – und im Ernstfall ist Vieles wieder von situativen Entscheidungen und Bauchgefühl geprägt. Handlungsabläufe in Krisensituationen müssen jedoch so häufig geübt und reflektiert werden, dass sie im bestenfalls sehr selten auftretenden Ernstfall mehr oder weniger automatisiert ablaufen können. Auch sollten regelmäßig Netzwerktreffen zum Thema Krisenmanagement stattfinden, beispielsweise zwischen Jugendhilfeeinrichtungen und Polizei. Gängige Praxis ist das nach meiner Erfahrung leider nicht. Und Konflikt- oder Gewaltvorfälle sollten systematisch im Team und je nach Ausmaß auch in der Gesamtorganisation konstruktiv-kritisch reflektiert und aufbereitet werden. Nicht um die oder den Schuldigen für die Eskalation zu finden, sondern um die Vielzahl an Handlungsstrategien angesichts von Konflikt- und Bedrohungssituationen kennenzulernen und innerhalb dieser eine gemeinsame Linie zu finden.
Hieraus ergibt sich für mich die Frage, wie wir Strukturen schaffen können, in denen Gewaltprävention und Krisenmanagement als kontinuierliche Bestandteile von Qualitätsmanagement und Organisationskultur verankert sind – mit regelmäßigen Trainings, Reflexionsräumen und klaren Handlungsplänen?
Einsatz von Sicherheitspersonal - zwischen Alltagspraxis und fachlichem Tabu
In den Reaktionen der Jugendhilfefachwelt auf die Gewalttat in Stade wird teilweise auch ein vermehrter Einsatz von Sicherheitspersonal gefordert. In einem 2023 erschienenen Fachbeitrag in der Evangelischen Jugendhilfe habe ich skizziert, wie ambivalent die Erfahrungen und Haltungen sind: Ein Teil der Fachkräfte lehnt Sicherheitspersonal grundsätzlich ab, andere sehen es als legitime Notlösung, wieder andere als möglichen konzeptionellen Baustein. Vielerorts werden Sicherheitsdienste kurzfristig rekrutiert, um akute Krisen zu überbrücken. Anschließend verschwinden sie entweder wieder oder bleiben dauerhaft, ohne dass ihre Rolle konzeptionell geklärt und in die pädagogische Arbeit eingebunden wird.
Aus meiner Sicht brauchen wir hier weniger fachliche Scheuklappen und mehr differenzierte Diskussion darüber, unter welchen Voraussetzungen Sicherheitspersonal sinnvoll eingesetzt werden kann und wo die Grenzen liegen. Wie wirkt sich der Einsatz von Sicherheitsdiensten auf den pädagogischen Alltag, das Sicherheitsgefühl von Heranwachsenden und Mitarbeitenden sowie auf Machtverhältnisse und Beziehungsgestaltung aus? Wie können Sicherheitskräfte verantwortungsvoll in multiprofessionelle Teams eingebunden werden, ohne dass pädagogische Aufgaben an sie delegiert werden?
Ich freue mich über Ihre(n) und Eure(n) Rückmeldungen, Ergänzungen und Widerspruch und hoffe auf dauerhaft mehr Austausch zu diesem leider hoch brisanten Thema der Kinder- und Jugendhilfe.
Kommentar schreiben