Kinderschutz in der „Neuen Grundsicherung“ wahren

Ich habe den aktuellen Zwischenruf der Jugendhilfefachverbände zur Reform des Bürgergeldes mitunterzeichnet, weil die geplanten Verschärfungen von Sanktionen das Existenzminimum von Kindern in Bedarfsgemeinschaften konkret gefährden können. Familien wirtschaften nicht als isolierte Individuen, sondern als soziale Systeme – Leistungskürzungen bei Eltern treffen immer auch Kinder.

 

Besonders kritisch ist der vorgesehene vollständige Leistungsentzug bei mehrfachen Meldeversäumnissen, der eine strukturelle Gefährdungssituation für Kinder erzeugt und Kinderschutzverfahren auslösen kann, ohne dass eine eigenständige kindbezogene Gefährdung vorliegt. Damit wird das Jugendamt faktisch zur Interventionsinstanz des SGB II gemacht und Armut selbst zum Risikomarker im Kinderschutz.

 

Daher fordern die Unterzeichnenden, dass die neue Grundsicherung so ausgestaltet wird, dass das Existenzminimum von Kindern in jedem Fall gewahrt bleibt, Minderjährige nicht zu Adressat:innen von Sanktionen werden und präventive, freiwillige Hilfen gestärkt statt Drohkulissen ausgebaut werden.

 

Hier finden Sie den Zwischenruf: https://www.erev.de/media/aktualisierter_zwischenruf_buergergeldreform_05.03.26_afet_bvke_dgsf_erev_igfh_und_andere.pdf

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